Zusammenfassung der aktuellen Situation bezüglich RoHS:
- Das Ablaufdatum für den aktuellen Erneuerungszyklus ist der 21. Juli, 2021, 2023 und 2024, abhängig von der Produktkategorie
- Ein Antrag auf Erneuerung der Ausnahmeregelung 6 (c) wurde von einer Gruppe von 48 Handelsverbänden im Januar 2020 eingereicht (18 Monate vor Ablauf der Einreichungsfrist)
- Die Europäische Kommission musste bis zum 21. Januar 2021 über den Antrag entscheiden, also sechs Monate vor Ablauf der Frist
- Falls ein Antrag auf Verlängerung eingereicht wurde, bleibt die bestehende Befreiung gültig, bis die Kommission eine Entscheidung über den Verlängerungsantrag trifft, wobei zwei Lösungen möglich sind:
- Die Kommission gibt dem Antrag auf Freistellung unter Angabe des neuen Ablaufdatums statt
- Die Kommission lehnt den Antrag auf Freistellung ab und gewährt eine Übergangsfrist, die zwischen 12 und 18 Monaten ab der Entscheidung vor Ablauf der Freistellung liegt
Aus den obigen Ausführungen geht hervor, dass die Ausnahme von der Verwendung von Kupferlegierungen mit einem Bleianteil von bis zu 4 % mit Sicherheit über die erste Frist im Juli 2021 hinausgehen wird.